Hinweise zu Spenden

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden und Zuwendungen an unseren als gemeinnützig anerkannten Verein sind nach § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle informieren, dass wir individuelle Spendenquittungen („Zuwendungsbestätigung”) erst ab Beträgen über 200 Euro erstellen.

Für Beträge bis einschließlich 200 Euro ist es ausreichend (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV), beim Finanzamt den entsprechenden Einzahlungs- oder Buchungsbeleg (Kontoauszug, auch Ausdruck aus Onlinebanking) der Bank zusammen mit der hier zum Download verfügbaren Erklärung einzureichen.

Gerne können Sie uns auch eine Spende über PayPal senden.

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen an.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!