Vereinfachter Spendennachweis online verfügbar

Spenden und Zuwendungen an unseren als gemeinnützig anerkannten Verein sind nach § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Zur Einreichung beim Finanzamt benötigen Sie von uns eine entsprechende Spendenbescheinigung. Für Beträge bis 300 Euro reicht meist ein entsprechender Kontoauszug oder Beleg, zusätzlich stellen wir Ihhnen hier einen Vereinfachten Spendennachzweis zur verfügung.